In ganz Deutschland schließen Freibäder und Badestellen an kommunalen Seen. Der Grund: ein BGH-Urteil nach einem Badeunfall. Demnach haften Kommunalpolitiker – sogar ehrenamtliche – persönlich für etwaiige Schadensforderungen, wenn eine Badestelle nicht bewacht ist.
Die Folge: Nichts wird mehr sein wie es war. Geht unsere Badekultur jetzt baden? Weil viele Kommunen aus finanziellen oder personellen Gründen keine Badeaufsicht zur Verfügung stellen können, werden zahlreiche Freibäder geschlossen. Und da Stege, Badeinseln, Sprungbretter und -türme… an Seen und Badestellen eine Gefahrenquelle darstellen, müssen diese zurückgebaut bzw. gesperrt werden, wenn es keine Badeaufsicht gibt.
An einigen Seen ist das bereits erfolgt, am Behlendorfer See das Baden derzeit untersagt. Hier werden in Kürze das Sprungturm (Foto oben) und die fest angelegte Steganlage gesperrt, der mobile Steg abgebaut. Anschließend kann hier – da es keine Badeaufsicht geben wird – nur auf eigene Gefahr gebadet werden. Und für Kinder bis 14 Jahre gilt dann: nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer erwachsenen Begleitperson.